Läuteordnung

Bekanntlich wird zwischen sakralen Glockenläuten und weltlichem Glockenläuten unterschieden. Ersteres unterliegt dem Schutz der Religionsfreiheit, das andere nur örtlichem kulturellen Herkommen.

Zu ersterem gehört alles Läuten im Zusammenhang mit Gottesdiensten, Gebetserinnerungen oder Totengedenken. Das andere ist das Anschlagen der Uhrzeit oder das früher üblich gewesene „Sturmläuten" bei Unglücksläuten, wie zum Beispiel Bränden.

Der Kirchenvorstand hat sich mit der bisherigen sakralen Rautheimer Glockenläuteordnung beschäftigt, einmal um eine gewisse Angleichung im neuen Pfarrverband anzustreben, aber auch um eine gewisse Reduzierung und Umverteilung zu erreichen.

Am Sonntagmorgen wird künftig nur noch um 9.30 Uhr und 9.50 Uhr geläutet, zuerst fünf , dann zehn Minuten. Die damit erreichte Einsparung von zehn Minuten möchte der Kirchenvorstand künftig mit dem zweiten Friedensgeläut mittags um 12 Uhr (zusätzlich 18 Uhr) quasi wieder ausgeben.

Der Brauch des Gebetsläuten mittags ist auf vielen Dörfern und auch in vielen Stadtkirchen Braunschweigs üblich.

Die am 20.9.2016 beschlossene neue Ordnung tritt mit dem neuen Kirchenjahr am 1. Advent (26.11.2016) in Kraft.