Bekanntlich wird zwischen sakralen Glockenläuten und weltlichem Glockenläuten unterschieden. Ersteres unterliegt dem Schutz der Religionsfreiheit, das andere nur örtlichem kulturellen Herkommen. Zu ersterem gehört alles Läuten im Zusammenhang mit Gottesdiensten, Gebetserinnerungen oder Totengedenken. Das andere ist das Anschlagen der Uhrzeit oder das früher üblich gewesene „Sturmläuten“ bei Unglücksfällen, wie beispielsweise Bränden.Der Kirchenvorstand hat sich mit der bisherigen sakralen Rautheimer Glockenläuteordnung beschäftigt, einmal um eine gewisse Angleichung im neuen Pfarrverband anzustreben, aber auch, um eine gewisse Reduzierung und „Umverteilung“ zu erreichen.
Am Sonntagmorgen wird künftig wird nur noch um 9.30 Uhr und 9.50 Uhr geläutet, zuerst fünf, dann zehn Minuten. Die damit erreichte „Einsparung“ von zehn Minuten möchte der Kirchenvorstand künftig mit einem zweiten Friedensgeläut mittags um 12 Uhr (zusätzlich zu 18 Uhr) quasi wieder „ausgeben“. Der Brauch des Gebetsläutens mittags ist auf vielen Dörfern und auch in vielen Stadtkirchen Braunschweigs üblich.
Die am 20.09.2016 beschlossene neue Ordnung trat mit dem neuen Kirchenjahr am ersten Advent (26.11.2016) in Kraft.
Nachricht
30.01.2017
Kategorie: Rautheim
